Evoomo

Evoomo ist Dein Online Magazin rund ums Thema Mobilität!

Autonomes Fahren

Haftung bei autonomem Fahren

Haftung bei autonomem Fahren

Lesedauer: 2 Minuten

Zusammenfassung:

  • Haftung bei fehlerhaften Systemen, sind eine große Frage zum autonomen Fahren
  • Hersteller sollen für ihre Systeme haften

Autonomes Fahren wird immer weiterentwickelt und kann den Straßenverkehr revolutionieren. Aktuell hat der Fahrzeugführer die Verantwortung, für sein Handeln, aber wie würde es aussehen, wenn ein Auto autonom gefahren wird und Systeme fehlerhaft reagieren? Eine Frage, für die es noch keine geltenden Gesetze gibt, die aber in Zukunft relevant wird, denn Automatisierungen können den Straßenverkehr nicht nur sicher machen, sie können auch für Gefahren sorgen. Solche Gefahren sollten möglichst ausgeschlossen werden, aber vollständig ist dies nicht möglich, dass die Frage bleibt, wer im Zweifel haftet, sollte es Sach- oder Personenschäden geben. Und hinter dieser Frage steht die Frage, wer die Verantwortung trägt? Der Fahrer, der sich auf das System verlässt, der Hersteller oder gar der Programmierer selbst? Die genaue Antwort wird auch von den Systemen abhängen, die zugelassen werden. Gleichzeitig steht fest, dass diese rechtliche Frage geklärt werden muss, ehe die Fahrzeuge zugelassen werden, damit für alle Personen Rechtsicherheit herrscht.

Hersteller sollen haften

Die Frage der Haftung hängt davon ab, ob der Fahrer oder das System die Kontrolle hatte. Dafür muss jederzeit nachgewiesen werden können, wer zu welchem Zeitpunkt die Kontrolle über das Fahrzeug hatte. Eine Möglichkeit wären Datentreuhänder, damit die Informationen von einer unabhängigen Stelle gesichert werden können. Wenn Du Dein Fahrzeug selbst geführt hast, dann trägst natürlich weiterhin Du die Verantwortung für das Geschehen. Anders würde es aussehen, wenn das System die Kontrolle über das Fahrzeug hätte. In diesem Fall soll der Hersteller in die Pflicht genommen werden. Das ist allerdings schwierig, da sich die Frage stellt, ob damit jeder Programmierer damit rechnen muss, zu haften.  Fest steht, dass das derzeitige Strafrecht und Verkehrsrecht angepasst werden muss, wenn das autonome Fahren im Alltag ankommt. Strafrechtlich wären nicht nur Fehler im System relevant, sondern auch Angriffe auf das System. In einem solchen Fall kann das Auto schnell zur Waffe werden. Daher muss zeitnah geregelt werden, wer welche Pflichten hat und welche Verantwortung beim Hersteller und welche auch bei Dir als Verbraucher liegen kann. Diese Pflicht für Dich könnte beispielsweise ein regelmäßiges Systemupdate sein oder das Nutzen einer geeigneten Sicherheitssoftware.

[…] Pflicht für Dich könnte beispielsweise ein regelmäßiges Systemupdate sein.

Hoher technischer Aufwand

Damit im Falle eines Unfalls die Haftung geklärt werden kann, ist aber noch technische Entwicklung notwendig. Nach jetzigem Stand müssen die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sein, dass die Daten jederzeit Auskunft darüber geben, wer die Kontrolle über das Fahrzeug hatte. Und die Daten müssen jederzeit auswertbar sein. Der Vorschlag hierfür Datentreuhänder einzusetzen stammt vom ADAC aber auch diese Möglichkeiten müssten genau geprüft werden.

Bisherige Erfahrungswerte

Autonomes Fahren fand bisher nur im Probebetrieb statt. Bei diesem Probebetrieb kam es zu keinen Unfällen, es war aber auch stets ein entsprechend ausgebildeter Fahrer im Fahrzeug, der jederzeit bereit war einzugreifen. Das Ziel des autonomen Fahrens wäre aber, dass dies nicht mehr notwendig ist und Du als „Fahrer“ die Verantwortung an das System abgeben könntest. Daher sind noch einige Entwicklungen nötig und von diesen Entwicklungen wird es abhängig sein, wie die Gesetzeslage angepasst wird.